Fundtiere müssen bei den zuständigen Behörden oder Tierheimen gemeldet werden!

Fundtiere müssen bei den zuständigen Behörden oder Tierheimen gemeldet werden!

Wenn Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, informieren Sie das zuständige Ordnungsamt oder das Tierheim.

Das Tierheim erreichen Sie telefonisch unter 07821 43597 oder per E-Mail unter der Adresse tierheim@tierheim-lahr.de

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie auf den Anrufbeantworter sprechen und wir setzen uns alsbald möglich mit Ihnen in Verbindung.

In besonders dringenden Fällen (d.h. wenn Tiere in akuter Gefahr sind) stehen wir 24 Stunden zur Verfügung. Die Notfallnummer liegt allen verbundenen Ordnungsämtern und der Polizei vor. Wir werden von diesen Einrichtungen bei Bedarf hinzugezogen.

Wenn Sie ein Tier finden und es bei sich unterbringen, muss das zuständige Ordnungsamt oder auch das Tierheim darüber informiert werden. Dies kann ebenfalls telefonisch oder per Mail erfolgen. Sollte ein Tier gefunden, aber nicht gemeldet werden, dann wird dies als Fundunterschlagung gewertet. Durch eine einfache Fundmeldung kann dies geregelt werden.