Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat entschieden: Trotz bereits bestehender Alternativen sieht das BVG keinen vernünftigen Grund die sinnlose Tötung von männlichen Legehennenküken endlich zu untersagen.

Damit stehen wir erneut vor einer zutiefst enttäuschenden höchstrichterlichen Entscheidung in Hinblick auf die Umsetzung des Tierschutzrechts“ kritisiert der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Baden-Württemberg Stefan Hitzler.

Am 13.06.2019 hat der Bundesverwaltungsgericht (BVG) letztinstanzlich entschieden, dass das Töten männlicher Legehennenhybride aus rein wirtschaftlichen Gründen weiterhin gestattet bleibt, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen.

Zwar wäre es nach dem Tierschutzgesetz und mit dem Staatsziel Tierschutzes im Grundgesetz mit den heutigen Wertevorstellungen unserer Gesellschaft nicht mehr vereinbar, Küken „ohne vernünftigen Grund“ aus rein wirtschaftlichen Interessen zu töten, aber die bisherige Praxis wäre jahrzehntelang so hingenommen worden. Daher könne man den Brütereien den hohen Aufwand und die Kosten einer sofortigen „doppelten Umstellung“ nicht zumuten.

Nicht nur Tierfreunde und Tierschützer sind von diesem Richterspruch zutiefst enttäuscht.

Wir können nicht fassen, dass hier einmal mehr die allgemeine Werteauffassung unserer Gesellschaft und der gesetzliche Auftrag Tierschutz rein wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden.“ erklärt Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.

Bereits 1995 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium darauf verwiesen, dass an alternativen Verfahren zur Früherkennung des Geschlechts im Ei gearbeitet wird um die sinnlose Massentötung der Küken zu beenden. Bis heute hat sich daran offensichtlich nichts geändert. Ohne Grundsatzurteil im Tierschutz bewegt sich in Deutschland offenbar nichts. Im Bereich der so genannten Nutztierhaltung immer wieder nur auf „freiwillige Vereinbarungen“ oder Eigeninitiativen der Agrarindustrie zu setzen, ist erkennbar der falsche Weg, um für Millionen Tiere in der landwirtschaftlichen Nutzung eine zeitgemäße, tiergerechtere Haltung durchzusetzen,“ macht Hitzler seinen Standpunkt deutlich.

Stefan Hitzler kennt weitere Beispiele der nach Ansicht der Tierschützer verfehlten Agrarpolitik hierzulande: Noch immer gibt es keine rechtsverbindlichen Mindestanforderungen zur Puten-, Enten- oder Gänsehaltung in Deutschland. Erst im Januar erfolgte trotz jahrelanger Übergangsfrist und inzwischen anerkannter Alternativen wie der Immunokastration eine Verlängerung der Ausnahmeerlaubnis zum Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung, obwohl dies nach Tierschutzgesetz ab Januar 2019 endgültig verboten sein sollte.

Selbst die bereits 2016 vom BVG eingeforderte ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schweinehaltung in Bezug auf die Kastenstandbreite bei Zuchtsauen, lässt weiterhin auf sich warten.

Dies zeigt ganz deutlich, dass selbst bei klaren Rechtsentscheidungen weiterhin Jahre ins Land gehen bis eine Umsetzung, natürlich dann auch noch mit entsprechend unnötig langen Übergangszeiten, erfolgt.“ fasst Hitzler zusammen. „Es ist uns deshalb unverständlich, wieso das BVG hier kein deutlicheres Zeichen gesetzt hat“.

Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Deutschland hat schon sehr lange ein eigenes Tierschutzgesetz. Seit 2002 ist der Tierschutz sogar Staatsziel und im Grundgesetz verankert. Trotzdem kommen wir im Tierschutz sobald wirtschaftliche Interessen betroffen sein könnten, keinen Schritt voran“. so sein trauriges Fazit.

Hintergrund

Jährlich sterben deutschlandweit immer noch jährlich weit über 44 Mio. männliche Eintagsküken aus Legehennenrassen, indem sie geschreddert oder vergast werden. Da sie keine Eier legen werden und nicht so viel Fleisch ansetzen wie Masthähnchen, sind sie für die Betreiber der Brütereien unwirtschaftlich. Seit Jahren versprechen die jeweiligen Bundeslandwirtschaftsminister Alternativen und den Ausstieg aus der massenhaften Kükentötung. Gesetzt wird hierbei vorrangig auf die Früherkennung (und Aussortierung) im Ei.

Zwar sind diese Methoden zur Differenzierung der Küken in einem früheren Entwicklungsstadium schon im Ei als Fortschritt anzusehen, in-Ovo-Selektion bedeutet aber trotzdem, dass die angebrüteten Eier mit männlichen Küken aussortiert und anschließend vernichtet werden.

Aus Sicht des Tierschutzes ist deshalb der Einsatz von Zweinutzungshühnern anzustreben und zu fördern. Damit würden auch die zuchtbedingten Tierschutzprobleme bei Legehennen und Masthühnern gelöst.

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Über den Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg ist der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes und bildet den “Dachverband” von über 100 Tierschutzvereinen in Baden-Württemberg. Unsere Aufgabe ist es unter anderem, mithilfe von Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, der Mitarbeit in Gremien und einem umfassenden Informations- und Beratungsservice für unsere Mitglieder einerseits und die breite Öffentlichkeit andererseits, den Tieren eine Stimme zu geben. Jedes Mitgeschöpf hat Anspruch auf Unversehrtheit und ein artgerechtes Leben. Wir wollen, dass dieser Anspruch für alle Tiere verwirklicht wird – in der Landwirtschaft, der Forschung, im Privathaushalt und wo immer der Mensch mit Tieren Umgang hat.

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