Thema „Entwurf des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes“

In der letzten Ausgabe des „Guller“ wurde ein aufschlussreiches Interview mit dem Landesjägermeister, Dr. Jörg Friedmann, veröffentlicht. Darin beschwert sich der Vertreter der hiesigen Jägerschaft über ein angebliches Diktat des Naturschutzes über die Jagd durch das geplante neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.

Die Jagd dürfe angeblich dem Naturschutz nicht untergeordnet werden. Da stellt sich dem Laien aber auch dem Tierschützer die Frage nach dem Warum? Bezeichnen sich nicht gerade die Jäger immer wieder gerne (und auch wiederholt in dem Artikel) als Teil des Naturschutzes?

Es wird argumentiert, dass die Jagd überall erlaubt sein müsse und nicht „nur dort, wo sie erforderlich ist“. Was hat Jagd mit Naturschutz zu tun, wenn sie nicht erforderlich ist? Oder ist es doch nur ein martialisches Hobby und der angebliche „waidmännische Naturschutz“ nur ein Deckmantel über den Blutlachen der Wildtiere?

Sehr wundern muss man sich als Grundstückseigentümer auch über das Argument, dass Jäger in ihrem Rechten beschnitten werden, da man in Zukunft nicht mehr jagen dürfe wie und wo man wolle. War es bis Dezember 2013 denn nicht sogar so, dass man als nichtjagender Grundstückseigner nicht mal das Recht hatte die fremde Jagd auf dem eigenen Grund und Boden zu verbieten?
Erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwang die deutsche Rechtsprechung dazu diese unglaubliche Regelung zu ändern. Und sogar nach dieser Änderung wird es den nichtjagenden Grundstückseignern nicht generell freigestellt, sondern nur auf Antrag genehmigt, die fremde Jagd auf dem eigenen Boden zu verbieten.  Dazu muss man als Gegner der Jagd sogar eine eigene Gewissensprüfung (!) vor der Jagdbehörde vornehmen lassen! Das nenne ich einen massiven Eingriff in die Rechte der Grundstückseigentümer.

Über das geplante Verbot der Todfangfallen oder die Baujagd zu diskutieren ist müßig. Es sind überholte, tierquälerische Relikte aus längst vergangenen Zeiten. Die Welt verändert sich und die Jägerschaft sollte versuchen Schritt zu halten. Stattdessen werden, wie derzeit im Stadtwald von Baden-Baden mittelalterliche Methoden wie der „Saufang“ wiederbelebt, deren einziger Inhalt das einfache, massenweise Abschlachten von Wildtieren ist. Selbst der Präsident des bayrischen Jagdverbands, Prof. Dr. Vocke, lehnt diese Massaker an Wildschweinen als ethisch nicht vertretbar ab. Doch das sehen einige  Jäger in Baden-Württemberg offenbar völlig anders.

Durchschnittlich alle 6 Sekunden stirbt ein Wildtier durch Jägerhand. Das sind 5 Millionen Wildtiere in Deutschland pro Jahr. Dazu kommen rund 300.000 Katzen und 40.000 Hunde. Sowie jährlich tragischerweise auch noch ca. 40 Tote bei etwa 1.600 Jagdunfällen. Wundert es  wirklich noch, wenn der Staat versucht dem Tun von 0,4% der deutschen Bevölkerung deutlichere Regeln aufzuerlegen?

Die Jäger sind bei der Entwicklung des neuen Gesetzes am gleichen runden Tisch gesessen wie die Natur- und Tierschützer. Beide Seiten konnten sich einbringen. Beide Seiten mussten hinnehmen, dass nicht alle ihre Vorstellungen verwirklicht werden konnten. So ist das in einer Demokratie. Wenn die Jägerschaft nun ihr vermeintliches Recht einklagen will, dann ist ihr dies natürlich unbenommen. Nur sollten dann die Argumente besser sein als „das war schon immer so, das muss so bleiben“.

Grundsätzlich gilt auch für die Tiere in Wald und Feld das Tierschutzgesetz. Oder um aus der aktuellen Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Frau Dr. Jäger zu zitieren:

Landesjagdverband hat Tierschutzgrundsatz offenbar nicht verstanden
(…)Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen – das gilt selbstverständlich auch für das Töten bei der Jagd. Wenn aber von dieser Tierart keine Gefährdungen für Menschen, andere Tierarten oder Rechtsgüter ausgehen und eine Nutzung der bejagten Tierart völlig unüblich ist, dann hat die Spezies nichts im Nutzungsmanagement zu suchen.“

 

Mit freundlichem Gruß!

Martin Spirgatis
Vorstand Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.

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