Neues Coronavirus
– Die wichtigsten Infos für Tierhalter*innen bei einer Quarantäne und/oder möglichen Ausgangssperre –
Stand 18.03.2020
Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich aktuell in Deutschland aus und beherrscht zunehmend unseren Alltag. Da sich viele Menschen angesichts der aktuellen Lage Sorgen machen, ob und wie Sie ihre Haustiere im Falle der eigenen Erkrankung, in Quarantäne oder bei einer möglicherweise verhängten Ausgangssperre ausreichend versorgen können, haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst und werden diese laufend aktualisieren:
Wenn ich an SARS-CoV-2 erkrankt bin, sollte ich dann den Kontakt zu meinem Haustier in häuslicher Quarantäne vermeiden?
Bislang gibt es noch keine konkreten Hinweise, dass Haustiere erkranken können. Wenn Sie aber selbst infiziert sind, sollten Sie den engen Kontakt mit Ihrem Haustier sicherheitshalber vermeiden, sprich den Kontakt von Nase und Mund, enges Kuscheln sowie das Teilen von Essen. Zusätzlich ist es nach wie vor ratsam, sich nach jedem Kontakt zu Ihrem Tier gründlich die Hände zu waschen.
Wie kann ich meinen Hund ausreichend versorgen, wenn ich in Quarantäne bin?
Derzeit geht die Wissenschaft davon aus, dass Hunde sich nicht mit dem Coronavirus infizieren und diesen auch nicht auf Menschen übertragen können. Wenn Sie selbst erkranken und/oder unter Quarantäne stehen, liegt daher die wesentliche Herausforderung darin, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen. Wenn Sie einen Garten haben, können Sie Ihren Hund ganz einfach hinauslassen, ohne selbst aus dem Haus oder der Wohnung gehen zu müssen. Falls Sie keinen Garten haben, kontaktieren Sie am besten gesunde Freund*innen, Familienmitglieder oder Bekannte, die nicht in Quarantäne sind und mit Ihrem Hund spazieren gehen können. Da Sie selbst ebenfalls mit Einkäufen versorgt werden müssen, könnten Sie die gleiche Person bitten, auch Ihren Hund auszuführen. Beachten Sie dabei die aktuell vorgegebenen Hygieneregeln, um eine Übertragung Ihrer (möglichen) eigenen Infektion zu vermeiden. So sollten Sie, wenn möglich, den direkten Kontakt mit der Person vermeiden, die Ihr Tier abholt. Im Idealfall sollte diese Ihre Wohnung nicht betreten, sondern den Hund im Eingangsbereich übernehmen. Gegebenenfalls ist es hierbei sinnvoll, dass die Person eine andere Leine und auch ein anderes Halsband mitbringt und verwendet, damit Sie beide nicht die gleichen Gegenstände anfassen.
Wie kann ich meine Katze ausreichend versorgen, wenn ich in Quarantäne bin?
Derzeit geht die Wissenschaft davon aus, dass Katzen sich nicht mit dem Coronavirus infizieren und diesen auch nicht auf Menschen übertragen können. Daher können Sie Ihre Katze, wenn Sie ein Freigänger ist, ganz normal wie immer raus- und reinlassen. Auch reine Wohnungskatzen können Sie wie gewohnt versorgen.
Kaninchen, Meerschweinchen und Co.
Da auch Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Wellensittiche nach aktuellen Erkenntnissen nicht an SARS-CoV-2 erkranken und das Virus auch nicht übertagen können, können Sie Ihre Tiere wie gewohnt Zuhause versorgen.
Kann ich mein Tier auch in ein Tierheim geben?
Wenn es nicht unbedingt nötig ist, sollten Sie Ihr Tier nicht abgeben. Abgesehen davon, dass auch Sie sich bestimmt wohler fühlen, wenn Ihr Tier wie gewohnt bei Ihnen ist, bedeutet ein Orts- und Personenwechsel sowie der Verlust der Bezugspersonen und gewohnten Umgebung für Tiere immer Stress. Darüber hinaus befinden sich auch die Tierheime derzeit in einer Ausnahmesituation, weshalb jede Tierabgabe, die nicht unbedingt nötig ist, vermieden werden sollte. Eine vorübergehende Abgabe während einer Quarantäne von derzeit üblich 14 Tagen in ein Tierheim oder eine Tierpension sollte nur dann erfolgen, wenn es wirklich nicht möglich ist, die Tiere zu Hause zu betreuen, oder wenn Sie zum Beispiel selbst ins Krankenhaus müssen.
Darf ich mit meinem Hund spazieren gehen und zu meinem Pferd in den Stall fahren, um es zu versorgen, wenn eine Ausgangssperre für die ganze Stadt oder Gemeinde angeordnet wird?
Noch gibt es in Deutschland keine Ausgangssperre. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt Informationen und Anweisungen, wie Sie sich konkret zu verhalten haben. Auch wir werden Sie dann mit aktuellen Informationen versorgen. Was derzeit schon bekannt ist: Hundebesitzer*innen in Italien dürfen zum Beispiel trotz Ausgangssperren noch mit ihren Tieren in der Nähe der Wohnung allein spazieren gehen. Grundsätzlich gilt, dass Grundbedürfnisse von Bürger*innen auch während einer Ausgangssperre erfüllt werden müssen. Da Deutschland im Grundgesetz unter anderem den Tierschutz als Staatsziel verankert hat, haben damit hierzulande auch Tiere eine Sonderstellung, die dazu führt, dass auch für sie die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse gilt. Das bedeutet auch, dass Hunde sich bewegen und ihr Geschäft artgerecht, das heißt in der Regel im Freien, verrichten können müssen. Auch Pferde haben das Bedürfnis, sich regelmäßig und ausreichend zu bewegen. Darüber hinaus müssen Tiere, die im Stall oder auf der Weide leben, weiterhin versorgt werden. Wir als Deutscher Tierschutzbund werden uns in jedem Fall auf allen Ebenen und mit aller Kraft für tierschutzgerechte und seuchenhygienisch sinnvolle Lösungen einsetzen.
Weiteres Vorgehen
Bis auf weiteres gilt: Bewahren Sie Ruhe und halten Sie die aktuellen Hygienevorkehrungen ein. Passen Sie auf sich, Ihre Familie und Ihre Tiere auf und bleiben Sie gesund.
Auf unserer Website erhalten Sie jederzeit aktuelle Informationen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen darüber, was SARS-CoV-2 für unsere Tierheime und Tierschutzvereine bedeutet.