Der Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. als Trägerverein des Tierheims in Lahr ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig durch das Finanzamt Lahr anerkannt. Somit sind Spenden an den Verein und das Tierheim steuerlich absetzbar. Der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts Lahr datiert auf den 20.10.2023.
Unsere Kontoverbindung für Geldspenden: (Formular für Onlinespenden am Ende dieser Seite!)
Kontoninhaber: Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.
Verwendungszweck: Spende für den Tierschutz
Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten:
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Spendenbescheinigung & Höhe der Spendenabzugsfähigkeit:
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung:
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Hier können Sie direkt eine Spende zur Unterstützung unseres Tierheim beauftragen:
oder spenden über Betterplace:
Hier der Link zu unserem Benefit bei Gooding.de: