Folgende Gemeinden stehen mit dem Tierschutzheim und Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. für die Aufnahme von Fundtieren unter Vertrag:
- Lahr
- Kuhbach
- Reichenbach
- Hugsweier
- Langenwinkel
- Kippenheimweiler
- Sulz
- Mietersheim
- Ettenheim
- Ettenheimmünster
- Münchweier
- Altdorf
- Friesenheim
- Heiligenzell
- Oberweier
- Schuttern
- Kappel-Grafenhausen
- Kappel
- Grafenhausen
- Kippenheim
- Schmieheim
- Wallburg
- Mahlberg
- Orschweier
- Meißenheim
- Kürzell
- Ringsheim
- Rust
- Schuttertal
- Dörlinbach
- Schweighausen
- Schwanau
- Allmannsweier
- Nonnenweier
- Wittenweier
- Ottenheim
- Seelbach
- Wittelbach
Fundtiere aus diesen Kommunen und deren Teilgemeinden werden von unserem Tierheim aufgenommen und versorgt. Aufgrund aktueller Rechtsprechung (Stand Mai 2018) dürfen Tiere anderer Städte und Gemeinden nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der zuständigen, örtlichen Behörde aufgenommen werden. Sollten Sie ein Tier in einer anderen Stadt oder Gemeinde gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fundbüro oder beauftragten Tierschutzverein.