Pressemeldung des Landestierschutzverbands Baden-Württemberg:

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen im Rems-Murr-Kreis hat im April
die erste kommunale Katzenschutzverordnung in Baden-Württemberg
verabschiedet. Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V. und
sein Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund e.V., begrüßen dies
ausdrücklich und gratulieren dem Tierschutzverein Berglen, der
maßgeblich zur Einführung der Verordnung beigetragen hat.

„Nur mit einer Kastrationspflicht für alle Katzen mit „Freigang“ kann es
gelingen, das Elend von frei lebenden Katzen langfristig zu beenden“,
betont Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbands
Baden-Württemberg. „Wir freuen uns außerordentlich, dass Berglen sich
hier mit in der Verantwortung sieht und die Tierschützer mit dem Problem
der vielen kranken und unterernährten Straßenkatzen nicht mehr länger
allein lässt. Wir hoffen, dass bald noch weitere Gemeinden in
Baden-Württemberg dem Beispiel folgen.“

„Zahllose frei lebende Straßenkatzen, die ausgesetzt wurden oder
Nachkommen von zurückgelassenen Hauskatzen sind, kämpfen täglich um ihr
Überleben – und pflanzen sich dennoch immer weiter fort“, berichtet
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nur wenn man
das Problem an der Wurzel packt und alle Katzen mit Freigang sowie die
Straßenkatzen kastriert sind, haben wir eine echte Chance das
Katzenelend langfristig zu beenden. Solange es keine bundesweit
einheitliche Kastrationspflicht gibt, setzen wir daher auf die
Signalwirkung aus den Kommunen, die wie Berglen mit gutem Beispiel voran
gehen.“

Am 09. April hatte der Gemeinderat von Berglen einstimmig die
Verabschiedung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Zuvor hatte der
Tierschutzverein Berglen die Notwendigkeit einer solchen Regelung sehr
anschaulich anhand von Zahlen und erschreckenden Bildern von leidenden
Straßenkatzen in der Region verdeutlicht. Die Verordnung soll mit Beginn
des kommenden Jahres in Kraft treten. Demnach müssen ab 01. Januar 2020
alle privat gehaltenen Katzen mit „Freigang“ kastriert, gekennzeichnet
und registriert werden. Katzen, die nicht gekennzeichnet sind und
folglich dem Anschein nach keinen Halter mehr haben, lässt der
Tierschutzverein Berglen kastrieren, wenn sich nicht innerhalb von 48
Stunden nach dem Einfangen doch noch der Katzenbesitzer meldet.

*Hintergrund:*
Tierschutzvereine und Katzeninitiativen versuchen seit Jahrzehnten das
Leid der Straßenkatzen einzudämmen, indem sie diese fangen und
kastrieren lassen. Zudem werden die Tiere mit einem Transponder mit
Mikrochip gekennzeichnet und registriert, um sie unverwechselbar zu
machen. Die Tierschützer betreuen die Katzen über Futterstellen weiter,
da die in Freiheit aufgewachsenen Katzen i.d.R. völlig menschenscheu
sind und deshalb nicht in ein Tierheim gebracht und an tierliebe
Interessenten vermittelt werden können.
Die Kosten für Kastrationsaktionen frei lebender Katzen sind immens und
werden meist ausschließlich von den Tierschützern übernommen. Der
Landestierschutzverband und sein Dachverband, der Deutsche
Tierschutzbund, unterstützen ihre Mitgliedsvereine hierbei finanziell.

2018 hat der Landestierschutzverband seinen Mitgliedsvereinen insgesamt
fast 100.000 Euro für die Kastration frei lebender Katzen zur Verfügung
gestellt. Bezuschusst wurde dieses Projekt mit 30.000 Euro vom
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und 10.000
Euro vom Deutschen Tierschutzbund e.V..
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*Über den Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Baden-Württemberg e.V.*
Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg ist der Landesverband des
Deutschen Tierschutzbundes und bildet den “Dachverband” von über 100
Tierschutzvereinen in Baden-Württemberg. Unsere Aufgabe ist es unter
anderem, mithilfe von Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, der Mitarbeit
in Gremien und einem umfassenden Informations- und Beratungsservice für
unsere Mitglieder einerseits und die breite Öffentlichkeit andererseits,
den Tieren eine Stimme zu geben. Jedes Mitgeschöpf hat Anspruch auf
Unversehrtheit und ein artgerechtes Leben. Wir wollen, dass dieser
Anspruch für alle Tiere verwirklicht wird – in der Landwirtschaft, der
Forschung, im Privathaushalt und wo immer der Mensch mit Tieren Umgang hat.

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